VAZ Fahrschule Deggendorf

Führerscheinklassen

Motorrad-Klassen

Mofa (25 km/h)

Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung á 90 min: 6 Unterrichte
Praktische Ausbildung: 90 Minuten Fahrunterricht
Prüfung: nur theoretische Prüfung

Klasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 50 ccm und 45 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: nein
Einschluß von Klassen: nein
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung: keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35 kW (48PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: nein
Einschluß von Klassen: A1 / AM
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 4 Zusatzunterrichte. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 4 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung á 45 min: 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Achtung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung nötig.

Klasse A

Krafträder über 50 ccm und 45 km/h. Ohne Leistungsbeschränkung.
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre Klasse A2 und dann Aufstiegsprüfung Klasse A.
Einschluß von Klassen: A2 / A1 / AM
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 4 Zusatzunterrichte. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 4 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung á 45 min: 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse A1

Krafträder (Leichträder) bis 125 ccm, max. 11 kW Nennleistung; keine 80 km/h Beschränkung mehr. Max. 0,1 kW/kg leistungsbezogenes Leergewicht.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: nein
Einschluß von Klassen: AM
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 4 Zusatzunterrichte. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 4 Zusatzunterrichte.
Praktische Unterweisung: gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung á 45 min: 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

PKW-Klassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge bis max 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (oder Begleitetes Fahren ab 17)
Anmeldung: frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Vorbesitz einer Klasse: nein
Einschluß von Klassen: L / AM
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte.
Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung á 45 min: 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse BE

Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre (oder Begleitendes Fahren ab 17)
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluß von Klassen: nein
Theoretische Ausbildung: nein, da keine Prüfung erforderlich ist
Praktische Ausbildung á 45 min: 5 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 3 überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Beleuchtungsfahrt)
Prüfung: Praktische Prüfung

Klasse B96

Bei Anhängern über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf allerdings 4250 kg nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre (oder Begleitendes Fahren ab 17)
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluß von Klassen: nein
Theoretische Ausbildung: Schulung von 2,5 Stunden
Praktische Ausbildung: Schulung von 3,5 Stunden
Prüfung: Keine Prüfung erforderlich.

Klasse B196

Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1 (125ccm, 11 KW, 0,1kw pro kg)
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Seit mindestens 5 Jahren in Besitz der Klasse B
Theoretische Ausbildung: Vorgeschriebene Mindestausbildung 4 x 90 Minuten Theorieunterricht
Praktische Ausbildung: Vorgeschriebene Mindestausbildung 5 x 90 Minuten praktische Fahrstunden

Klasse B197

Diese Führerscheinklasse bedarf einer Aufklärung in einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat.

LKW-Klassen

Klasse C1

Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluß von Klassen: nein
Theoretische Ausbildung á 90 min: 6 Unterrichte plus 6 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung á 45 min: 5 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Beleuchtungsfahrt)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse C1E

Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 12 t (zulässige Gesamtmasse der Kombination)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: C1
Einschluß von Klassen: BE
Theoretische Ausbildung á 90 min: nein, da keine Prüfung erforderlich ist
Praktische Unterweisung: gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung á 45 min: 5 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Beleuchtungsfahrt)
Erwerb von C1 / C1E: Zugfahrzeug (1 ÜL/ 1 BAB)
Anhänger (3 ÜL/ 1 BAB/ 2 NF)
Prüfung: Praktische Prüfung

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); auch mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre (nach erfolgter Grundqualifikation)
21 Jahre (beim Direkterwerb)
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluß von Klassen: C1
Theoretische Ausbildung á 90 min: 6 Unterrichte (Grundstoff)
10 Unterrichte (Vorbesitz Klasse B)
Praktische Unterweisung: gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung á 45 min: Erweiterung von B auf C
10 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Klasse CE

In einem Ausbildungsgang Lastzüge und Sattelfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre (nach erfolgter Grundqualifikation)
21 Jahre (beim Direkterwerb)
Vorbesitz einer Klasse: B
Einschluß von Klassen: C1E, BE und T
Theoretische Ausbildung á 90 min: 6 Unterrichte (Grundstoff)
plus 10 Zusatzunterrichte (Klasse C)
plus 4 Zusatzunterrichte (Klasse CE)
Praktische Unterweisung: gesetzlich vorgeschrieben
Praktische Ausbildung á 45 min: 14 Sonderfahrten, davon:
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt) Klasse C
(5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) Klasse CE
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung

Bus-Klassen

Klasse D

Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg

Klasse DE

Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

Sonder-Klassen

Klasse L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: nein
Einschluß von Klassen: nein
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung: entfällt
Prüfung: nur theoretische Prüfung

Klasse T

Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16- bis 17-Jährige, bis max. 60 km/h erst ab 18 Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für die Land- und Forstwirtschaft
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Vorbesitz einer Klasse: nein
Einschluß von Klassen: AM und L
Theoretische Ausbildung á 90 min: 12 Unterrichte plus 6 Zusatzunterrichte. Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 6 Zusatzunterrichte.
Praktische Ausbildung: Grundausbildung und praktische Unterweisung am Fahrzeug
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung