Baumaschinenführer (m/w/d) Erd- und Tiefbau
Direkt zur AnfrageZielsetzung:
Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 301-005 wurde eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Baumaschinen erlassen, mit dieser Schulung wird die Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen und die geforderte Ausbildungspflicht erfüllt.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich); körperliche und geistige Eignung
Teilnehmerkreis:
Alle Personen die als Baugeräteführer tätig werden wollen (Bagger, Radlader, Kompaktlader, Minibagger).
Seminarinhalte:
Fachtheorie
- Rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Anforderungen für den Betrieb
- Technik der Baumaschinen
- Anbaugeräte
- Arbeiten mit Erdbaumaschinen
- Sicherung, Wartung und Pflege der Maschinen
- Arbeitssicherheit
Werkstattausbildung
- Technik der Baumaschinen
- Pflege und Wartung der Baumaschinen
- Störungssuche an Baumaschinen
Praktische Ausbildung auf dem Ausbildungsgelände
- Grundkenntnisse in der Bedienung von Baumaschinen erwerben
- Ausheben von Gräben und Baugruben
- Böschungsarbeiten
- Rampenbau, Rohr-/Kabelverlegearbeiten
- Lkw-Beladung
- Grabenverbau
- Rohrleitungs- und Kabelsuche
- Hebezeugeinsatz
- Verladung von Baugeräten auf Tieflader
Abschluss:
Fahrausweis für Erdbaumaschinen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, bzw. DGUV Grundsatz 301-005
Lehrgangsgebühr:
Preis auf Anfrage
Termine:
Termine auf Anfrage