Bediener (m/w/d) für Brücken-, Portal- und Schwenkarmkrane
Direkt zur AnfrageZielsetzung:
Vorschriftsmäßiges Bedienen von „Industrie“-Kranen nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 richtiges
Einsetzen von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich); körperliche und geistige Eignung
Teilnehmerkreis:
Personen, die als Bediener verschiedener Brücken- und Portalkräne tätig werden wollen.
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
– DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“
– DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“
– DGUV Vorschrift 52 „Krane“
– DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
– DIN-Vorschriften - Krantechnik
- Kranbetrieb
- Arbeitssicherheit
- Wartungsarbeiten
Abschluss:
Fahrausweis für Krane
Lehrgangsgebühr:
Preis auf Anfrage
Hinweis:
Diese Ausbildung kann nur als Inhouse-Schulung durchgeführt werden.
Termine:
Termine auf Anfrage