Grundkurs: Fachkundelehrgang für Erlaubnispflichtige nach § 54 KrWG gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV ab 2026
Direkt zur AnmeldungZielsetzung:
Erwerb der Fachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Voraussetzung:
Berufsausbildung und praktische Erfahrung nach § 5 AbfAEV
Teilnehmerkreis:
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen verantwortlich sind.
Seminarinhalte:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- die aufgrund des KrWG ergangenen Rechtsverordnungen
- das Recht der Abfallverbringung
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren
- sonstige Vorschriften des Umweltrechts
- Bezüge zum Güterverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
Abschluss:
Zertifikat durch das VerkehrsAusbildungsZentrum
Fortbildung erforderlich nach 3 Jahren
Lehrgangsgebühr:
1.090,00 € inkl. Lehr- / Lernmittel und Mittagessen, zzgl. 19% Umsatzsteuer
Termine:
- 19.01.2026 – 22.01.2026 – (Beginn: 08:30 Uhr)
- 22.06.2026 – 25.06.2026 – (Beginn: 08:30 Uhr)
- 23.11.2026 – 26.11.2026 – (Beginn: 08:30 Uhr)