Qualifikation der Fahrer (m/w/d) von geländegängigen Teleskopstaplern
Direkt zur AnfrageZielsetzung:
Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308-009 wurde eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von geländegängigen Teleskopstaplern erlassen, mit dieser Schulung wird die Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen und die geforderte Ausbildungspflicht erfüllt.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich), körperliche und geistige Eignung
Teilnehmerkreis:
Personen, die als Bediener verschiedener Teleskopmaschinen tätig
werden wollen.
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopmaschinen
- Gefahren durch Fehlbedienung/Fehlbeurteilung
- Umgang mit Lasten
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Einweisung/tägliche Einsatzprüfung
- Arbeiten mit der Teleskopmaschine
- Theoretische Prüfung
- Einweisung an der Teleskopmaschine
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Praktische Übungen
- Praktische Prüfung
Abschluss:
Fahrausweis für Teleskopmaschinen
Lehrgangsgebühr:
Preis auf Anfrage
Qualifizierungsstufen:
Stufe 1 – allgemeine Qualifizierung; Dauer: 2 Tage
Stufe 2a – drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb; Dauer: 1 Tag
Stufe 2b – Einsatz als Hubarbeitsbühne; Dauer: 1 Tag
Hinweis:
Diese Ausbildung kann nur als Inhouse-Schulung durchgeführt werden.
Termine:
Termine auf Anfrage