Als zertifizierte Aus- und Weiterbildungsstätte sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen.
Diese Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben, um die berufliche Weiterbildung nach § 85 SGB III zu fördern.
Auskunft über Voraussetzungen bzw. Fördermöglichkeiten erteilen die Berater von Jobcenter oder Agentur für Arbeit.