Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV 70
Direkt zur AnmeldungZielsetzung:
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als “Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 § 57” durch das VerkehrsAusbildungsZentrum
Voraussetzung:
Abschluss einer einschlägigen, technischen Berufsausbildung, oder eine andere technische Qualifikation, die für die vorgesehene Prüfungsaufgabe befähigt oder ein abgeschlossenes technisches Studium.
Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Wartung, Konstruktion und Montage, Instandhaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, sowie Personen, die für die Sicherheit von Fahrzeugen verantwortlich sind
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 – Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Prüfung in der Praxis
Abschluss:
Zertifikat durch das VerkehrsAusbildungsZentrum
Lehrgangsgebühr:
450,00 € inkl. Lehr- / Lernmittel und Verpflegung, zzgl. 19% Umsatzsteuer
Termine:
- 02.03.2026
- 15.06.2026
- 12.11.2026